Das Dachdeckerhandwerk ist in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk (Gewerbe Nr. 4, Anlage A der Handwerksordnung): Betriebe dürfen Dacharbeiten nur selbstständig ausführen, wenn ein eingetragener Dachdeckermeister die fachliche Leitung innehat.
Die Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin ist über den Landesinnungsverband an den Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) angebunden; Innungsbetriebe sind zur Einhaltung der ZVDH-Fachregeln und zur Berufsausbildung verpflichtet.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin das Solargesetz Berlin (SolarG Bln), das für bestimmte Neubauten und Dachsanierungen eine Photovoltaik-Pflicht einführt.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Dachdämmungen bei Sanierungen Höchst-U-Werte vor: Steildächer (Dachschrägen) maximal 0,24 W/(m²·K), Flachdächer maximal 0,20 W/(m²·K).
Berlin liegt nach DIN EN 1991-1-3 in der Schneelastzone 1 mit einem charakteristischen Schneelastwert von sk = 0,65 kN/m²; als Teil des Norddeutschen Tieflandes ist zusätzlich ein außergewöhnlicher Lastfall mit dem 2,3-fachen Wert (sAd ≈ 1,50 kN/m²) nachzuweisen.