Das Dachdeckerhandwerk ist in Deutschland zulassungspflichtig (Anlage A Nr. 4 der Handwerksordnung): Nur Betriebe mit Dachdeckermeister oder gleichgestellter Qualifikation dürfen eigenständig ausführen und Lehrlinge ausbilden.
Münster liegt in der Schneelastzone 1 nach DIN EN 1991-1-3/NA mit einem charakteristischen Bodenschneelastwert von sk = 0,65 kN/m² (ca. 66 kg/m²) – der niedrigsten Zone in Deutschland.
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Solardachpflicht für neue Wohngebäude (Mindestgröße: 30 % der Brutto-Dachfläche); ab dem 1. Januar 2026 ist die Pflicht auf vollständige Dachneueindeckungen im Bestand ausgeweitet (dort 30 % der Netto-Dachfläche).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 47 verpflichtet Eigentümer, nicht ausreichend gedämmte oberste Geschossdecken auf maximal U = 0,24 W/(m²K) nachzurüsten; wird stattdessen das darüber liegende Dach gedämmt, muss es die gleiche Anforderung erfüllen.
Beim GEG 2024 gelten für Dachneudeckungen folgende U-Wert-Obergrenzen: Steildach max. 0,24 W/(m²K), Flachdach max. 0,20 W/(m²K); für KfW-Förderung nach BEG EM ist ein verschärfter Wert von 0,14 W/(m²K) erforderlich.
Die Dachdecker-Innung Münster ist als Berufsorganisation bei der Kreishandwerkerschaft Münster angeschlossen – eine von 34 Innungen, die ihre hauptamtliche Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Münster übertragen haben; Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.