Das Dachdeckerhandwerk ist in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 4 HwO) und erfordert zwingend einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation als Voraussetzung für die selbstständige Betriebsführung.
Die Dachdecker-Innung für Mittelfranken mit Sitz in der Ostendstraße 202, 90482 Nürnberg, ist als Mitglied des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) die zuständige Berufsorganisation für die Region.
Nürnberg liegt nach DIN EN 1991-1-3 in der Schneelastzone 1 mit einem charakteristischen Bodenschneelastwert von 0,65 kN/m² (ca. 66 kg/m²). Dächer müssen gemäß dieser Norm entsprechend dimensioniert werden.
Bei der Erneuerung eines Steildachs schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gemäß Anlage 7 einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,24 W/(m²·K) vor; bei Flachdächern mit Abdichtung gilt ein Grenzwert von 0,20 W/(m²·K).
In Bayern besteht seit Januar 2025 eine Sollvorschrift (Photovoltaikpflicht) für neue Wohngebäude und vollständig sanierte Wohngebäudedächer.
Über das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) der KfW können Eigentümer Zuschüsse für die energetische Dachsanierung beantragen. Für eine Förderung ist ein verbesserter U-Wert von maximal 0,14 W/(m²·K) erforderlich.